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Gefahrguttransport im Luftverkehr (ICAO/IATA)

Gemäß der Gefahrgutvorschriften der ICAO/IATA hat der Versender eine besondere Verantwortung, der Güter oder Substanzen im Lufttransport befördert. Dazu gehören u.a. die genaue Identifikation, Klassifizierung, Verpackung, Markierung, Kennzeichnung und die Erstellung einer Shippers Declaration. Personen, die solche Tätigkeiten ausüben müssen entsprechend ausgebildet sein und eine vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannte Prüfung abgelegt haben. Da viele Versender dieses oft nicht gewährleisten, ist diese Dienstleistung bei CORPORATE Logistik erhältlich. 

 

Sollte sich im Rahmen einer Überprüfung herausstellen, das Ihr Personal nicht vorschriftenkonform ausgebildet und nicht nach ICAO-TI zertifiziert ist, können Bußgelder und Sanktionen durch die Überwachungsbehörden vorgenommen werden. Verstöße gegen die Vorschriften der ICAO-TI (bzw. der IATA DGR) können gemäß § 60 Luftverkehrsgesetz den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Wir helfen Ihnen, mit unserem zertifizierten Personal, das Sie Ihre gefährlichen Güter nach den Bestimmungen der IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) bzw. der ICAO Technical Instruction (IACO-TI) weltweit per Luftfracht versenden dürfen.